Rechtsprechung
   BSG, 02.06.1976 - 1 RA 89/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,8906
BSG, 02.06.1976 - 1 RA 89/75 (https://dejure.org/1976,8906)
BSG, Entscheidung vom 02.06.1976 - 1 RA 89/75 (https://dejure.org/1976,8906)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 1976 - 1 RA 89/75 (https://dejure.org/1976,8906)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,8906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 67/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

    Der 1. Senat hat die am 6. Februar 1976 ergangene - möglicherweise mißverständliche - Entscheidung (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 17) durch Urteil vom 28. Juni 1979 (SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 110) klargestellt und darauf hingewiesen, daß - auch - die Fachschulausbildung im Regelfall nicht mit ihrer zeitlichen Begrenzung ende, sondern mit der - erfolgreichen - Abschlußprüfung; die Zeit danach erfülle mithin grundsätzlich nicht den Tatbestand einer Ausbildungszeit.
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 8/98 R

    Ausbildungsanrechnungszeit wegen Schulbesuch nach Ablegung der Abschlußprüfung

    Soweit sich insofern der (für Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung ohnehin nicht mehr zuständige) 1. Senat des BSG in seiner - vom LSG zitierten und als einzige einschlägige Aussage der oberstgerichtlichen Rechtsprechung überhaupt verwerteten - Entscheidung vom 6. Februar 1976 (SozR 2200 § 1259 Nr. 17) zum damaligen Rechtszustand möglicherweise mißverständlich geäußert hat, hat er seine Auffassung im weiteren Urteil vom 28. Juni 1979 (SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 110) dahingehend klargestellt, daß auch die Fachschulausbildung im Regelfall mit der erfolgreichen Abschlußprüfung ende und demgemäß der nachfolgende Zeitraum grundsätzlich nicht den Tatbestand einer Ausbildungszeit erfülle.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1986 - L 14 An 127/85

    Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruchs auf Vormerkung einer Ausfallzeit vor

    Die Klägerin hat zu deren Begründung im wesentlichen vorgetragen, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 17 - seien die Ferien zur Schulausbildung zu rechnen, so daß sie sich im Juli 1968 in dieser befunden habe.

    - Soweit sich die Klägerin ferner auf die Entscheidung des BSG in BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 17 bezieht, ist diese für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.

  • BSG, 25.03.1998 - B 5/4 RA 85/97 R

    Anrechnungszeit - Zeit nach Ablegung der Diplomprüfung an einer Hochschule der

    Seine - insoweit möglicherweise mißverständliche - Entscheidung vom 6. Februar 1976 (1 RA 89/75 - SozR 2200 § 1259 Nr. 17) hat der 1. Senat des BSG durch Urteil vom 28. Juni 1979 (1 RA 51/78 SozR 2200 § 1259 Nr. 42) klargestellt und ausgeführt, daß - auch - die Fachschulausbildung im Regelfall nicht mit ihrer zeitlichen Beendigung abgeschlossen sei, sondern mit der erfolgreichen Abschlußprüfung beendet werde.
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 14/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

    Der 1. Senat hat die am 6. Februar 1976 ergangene - möglicherweise mißverständliche - Entscheidung (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 17) durch Urteil vom 28. Juli 1979 (SozR 2200 § 1259 Nr. 42) klargestellt und darauf hingewiesen, daß - auch - die Fachschulausbildung im Regelfall nicht mit ihrer zeitlichen Begrenzung ende, sondern mit der erfolgreichen Abschlußprüfung; die Zeit danach erfülle mithin grundsätzlich nicht den Tatbestand einer Ausbildungszeit.
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 65/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

    Der 1. Senat hat die am 6. Februar 1976 ergangene - möglicherweise mißverständliche - Entscheidung (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 17) durch Urteil vom 28. Juli 1979 (SozR 2200 § 1259 Nr. 42) klargestellt und darauf hingewiesen, daß - auch - die Fachschulausbildung im Regelfall nicht mit ihrer zeitlichen Begrenzung ende, sondern mit der erfolgreichen Abschlußprüfung; die Zeit danach erfülle mithin grundsätzlich nicht den Tatbestand einer Ausbildungszeit.
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 69/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

    Der 1. Senat hat die am 6. Februar 1976 ergangene - möglicherweise mißverständliche - Entscheidung (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 17) durch Urteil vom 28. Juli 1979 (SozR 2200 § 1259 Nr. 42) klargestellt und darauf hingewiesen, daß - auch - die Fachschulausbildung im Regelfall nicht mit ihrer zeitlichen Begrenzung ende, sondern mit der erfolgreichen Abschlußprüfung; die Zeit danach erfülle mithin grundsätzlich nicht den Tatbestand einer Ausbildungszeit.
  • LSG Sachsen, 13.05.1998 - L 5 RA 63/97
    Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 02.06.1976 - SozR 2200 § 1259 Nr. 17 ergibt sich für den vorliegenden Rechtsstreit nichts anderes.
  • LSG Sachsen, 12.12.1997 - L 5 An 201/96
    Anders als bei der weitgehend von der persönlichen Disposition des Studierenden abhängigen Hochschulausbildung ist dem Schulbesuch eine Bindung des Schülers an die Schuleinrichtung eigen, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres währt (vgl. BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 17).
  • LSG Thüringen, 14.12.1995 - L 2 An 267/94
    Später hat es aber für die Fachschulausbildung (Urteil vom 2. Juni 1976, Az.: 1 RA 89/75, SozR 2200 § 1259 RVO Nr. 17; insoweit bestätigt durch Urteil vom 28. Juni 1979 - Az.: 1 RA 51/78, SozR 220 § 1259 RVO Nr. 42) das Schuljahresende nach Ablegung der Prüfling für entscheidend gehalten.
  • BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 16/90

    Berechnung eines Knappschaftsruhegeldes - Anspruch auf Vergleichsberechnung bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht